Telefonie-Flatrate soll "Grundrecht" werden
Festnetzanschlüsse mit Telefonieflatrate sollen nach dem Willen des Bakom ab 2018 Teil der Grundversorgung werden.Gleichzeitig soll der Grundversorger ab 2018 keine Analog- oder ISDN-Telefonieanschlüsse mehr anbieten müssen. Auch Datenübertragung über Schmalband, Faxanschlüsse oder die Bereitstellung mindestens einer öffentlichen Sprechstelle pro Schweizer Gemeinde soll nicht mehr zu den Aufgaben des Grundversorgers gehören. Für hörbehinderte Menschen muss er dafür neu einen Vermittlungsdienst in Gebärdensprache über Videotelefonie zur Verfügung stellen. Die derzeitigen Dienste für Behinderte – der Transkriptionsdienst und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und der Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität – sollen trotzdem Teil der Grundversorgung bleiben.